STEUERN UND ABGABEN

Allgemeine Steuertermine

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Grundsteuer

Der Bescheid über Grundsteuer beinhaltet sowohl die Beträge und die jeweilige Fälligkeit. Eine Abweichung gegenüber den allgemeinen Steuerterminen ist je nach Sachlage möglich.

Bitte beachten Sie: durch öffentliche Bekanntmachung erhält der Bescheid seine Gültigkeit für ein weiteres Kalenderjahr. Sollte sich die Grundsteuerberechung ändern (neuer Grundsteuermessbetrag), wird Ihnen ein neuer Bescheid zugstellt.

Hebesätze

  • für Grundsteuer A   360 v. H.
  • für Grundsteuer B   360 v. H.
  • für Gewerbesteuer  340 v. H.

Müllgebühren

  • Sperrmüll: pro angefangener 1/4 m³   7,00 €
  • Kühlgeräte:   gebührenfrei
  • pflanzliche Abfälle: bis  2 m³   gebührenfrei
  • ab einer Menge von mehr als 2 m³    pro m³   10,00 €
  • Restmüll: 100 l   3,20 €     1 m³   32,00 €, der Restmüllsack (70 Liter) kostet 5,00 Euro
  • Bauschutt: pro 1/2 m³   25,00 €,   pro 1/4 m³   12,50 €
  • Kleinmengen bis max. 1/20 m³   2,50 €
  • Die Anlieferungsmenge wird auf höchstens 1/2 m³ je Einzelfall begrenzt.

Restmülltonne, Biotonne und Sperrmüll siehe www.kreis-fs.de

Abwassergebühren

Einleitungsgebühr 2,01 € pro Kubikmeter Abwasser

Beseitigungsgebühr

  • aus abflussloser Grube 2,80 € pro Kubikmeter Abwasser
  • aus einer Hauskläranlage (Fäkalschlamm) 8,88 € pro Kubikmeter Abwasser

Hundesteuer

  • für den ersten Hund 50,00 €
  • für den zweiten Hund 75,00 €
  • für jeden weiteren Hund 100,00 €

Für Kampfhunde i.S. des § 5 a beträgt die Steuer

  • für den ersten Hund 1.000,00 €
  • für jeden weiteren Hund 3.000,00 €

Wasserbeiträge

Kanalherstellungsbeitrag für an die zentrale Abwasseranlage anschließbare Grundstücke 16,50 €/m² Geschossfläche

Wasserherstellungsbeitrag des Wasserzweckverbandes Freising Süd derzeit
1,20 €/m² Grundstücksfläche und 5,67 €/m² Geschossfläche

Friedhofsgebühren

Gemeindefriedhöfe Fahrenzhausen, Liegedauer 20 Jahre, Urnen- und Baumgrabstätten 10 Jahre

Einzelgrabstätte 400,00 € (2 Erdbestattungen oder 4 Urnen)

Familiengrabstätte 600,00 € (4 Erdbestattungen oder 8 Urnen)

Urnengrabstätte 200,00 € (4 Urnen)

Urnengrabfach in Urnenwand 550,00 € (2 Urnen)

  • Baumgrabstätte 200,00 € (1 Urne)

Gemeindefriedhöfe Viehbach, Liegedauer 15 Jahre, Urnengrabstätten 10 Jahre

Einzelgrabstätte 300,00 € (2 Erdbestattungen oder 4 Urnen)

Familiengrabstätte 450,00 € (4 Erdbestattungen oder 8 Urnen)

Urnengrabstätte 200,00 € (4 Urnen)